Erinnerung:
Auf der Jahreshauptversammlung 2024 wurde eine Erhöhung der Gebühren ab 2025 beschlossen. Daher sind ab diesem Jahr die folgenden Gebühren fällig.
Die Hallennutzungsgebühr wurde auf 150 € pro Pferd angehoben.
Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde müssen ab jetzt 20 € gezahlt werden.
Bei Verlust der Arbeitskarte oder keiner fristgerechten Abgabe der Arbeitskarte wird davon ausgegangen, dass keine Stunden geleistet wurden. In diesem Fall wird der entsprechende Beitrag abgebucht.
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